Umsatzsteuer
Die Berechnung der Umsatzsteuer bei Warenlieferungen an deutsche Unternehmer ist grundsätzlich unkompliziert. Der Vorsteuerabzug führt dazu, dass Unternehmen mit Umsatzsteuer nicht belastet werden.
Die Anwendung des Umsatzsteuerrechts setzt jedoch die Kenntnis und Beachtung bestimmter Grundsätze voraus. Ob in einer Rechnung über eine erbrachte Leistung die Umsatzsteuer fakturiert werden muss oder nicht, ist nach dem Umsatzsteuergesetz zunächst eine Frage, welche Art von Leistung eines Unternehmers vorliegt, welcher Leistungsort sich daraus ergibt und ob die steuerbare Leistung steuerpflichtig oder steuerfrei ist. Auch bei der Einfuhrumsatzsteuer sind rechtliche Voraussetzungen zu beachten, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden.
Die Regeln zur Anwendung einer innergemeinschaftlichen steuerfreien Lieferung, zur Bestimmung der steuerfreien warenbewegten Lieferung in Reihengeschäften und zur vereinfachten Nutzung von Konsignationslagern sind 2018 überarbeitet worden und sollen ab dem 1.1.2020 gelten. Hierzu gehören auch die nötigen Nachweise über das Verbringen in einen anderen EU-Mitgliedsstaat.
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