Abschaffung der 22-Euro-Schwelle und ATLAS-IMPOST
Abschaffung der 22-Euro-Schwelle und ATLAS-IMPOST
Abschaffung der 22-Euro-Schwelle
Ab dem 01. Januar 2021 soll im Rahmen des EU-Mehrwertsteuerdigitalpakets die 22-Euro-Schwelle für Importsendungen entfallen. Bisher ermöglichte die Schwelle ausländischen Exporteuren Warensendungen bis zu einem Wert von 22 Euro, die vor allem im E-Commerce üblich sind, ohne Einfuhrumsatzsteuer zu importieren. Zeitgleich mit der Abschaffung der 22-Euro-Schwelle treten (unter anderem durch den Brexit) umfangreiche Änderungen des europäischen Zollrechts in Kraft. Dies hat zur Folge, dass im E-Commerce grundsätzlich elektronische Zollanmeldungen erforderlich werden.
Fachanwendung ATLAS-IMPOST
Um das Mehraufkommen von Anmeldungen effizient zu bewältigen, soll zum genannten Termin eine Fachanwendung ATLAS-IMPOST für Post- und Kuriersendungen bis zu einem Wert von 150 Euro entwickelt werden. Für ATLAS-Teilnehmer wird ein neuer Zollanmeldungstyp APK (Anmeldungen von Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) geschaffen. Privatpersonen hingegen sollen ihre Sendungen mit dem Zollanmeldungstyp IPK (Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) über eine Internetplattform des Bürger- und Geschäftskundenportals anmelden.
Detaillierte Informationen und regelmäßige Updates zu ATLAS-IMPOST finden sie auf der Themenseite der deutschen Zollverwaltung.