REX-Einführung: Frist für APS-Staaten verlängert
REX-Einführung: Frist für APS-Staaten verlängert
Corona-Pandemie sorgt für Verlängerung des Übergangszeitraums
Aufgrund der Corona-Pandemie und ihrer weitreichenden Konsequenzen entschied sich die Europäische Kommission für eine Verlängerung der Frist zur Einführung des System des registrierten Ausführers (REX). Das REX gilt ab dem 1. Januar 2017 für APS-begünstigte Länder oder Gebiete. Um den betroffenen Ländern Zeit für die Registrierung und Umsetzung zu geben, war ursprünglich ein Übergangszeitraum bis zum 30. Juni 2020 angesetzt. Länder, die das System nicht rechtzeitig eingeführt haben, können nun im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2020/750 von 5. Juni 2020 eine Verlängerung der Übergangsfrist beantragen. Bis zum 31. Dezember 2020 lassen sich Ursprungszeugnisse weiterhin nach Formblatt A ausstellen.
Auf der Seite der Europäische Kommission wird eine Übersicht der Länder, die eine Verlängerung beantragt haben, veröffentlicht.