Das Flensburger Punktesystem.
Am 1. Mai 2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister, welches weiterhin beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführt wird. Statt ab 18 Punkten in Flensburg wird der Führerschein nunmehr bereits ab 8 Punkten entzogen.
Was zunächst dramatisch klingt, hat bei näherer Betrachtung durchaus auch seine positiven Seiten. Wurden früher für besonders schwere Verstöße bis zu 7 Punkte eingetragen, liegt die maximale Grenze heute bei 3 Punkten für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (z.B. Fahrten unter Alkoholeinfluss). Auch wurden einige Tatbestände, die früher zum Punkteeintrag führten, aus dem Bußgeldkatalog herausgenommen. Heute gibt es Punkte im Wesentlichen nur noch für Verstöße, die im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit stehen.
Die Obergrenze für Verwarnungsgelder wurde zum gleichen Zeitpunkt angehoben und zwar von 35,- auf 55,- Euro. Das Recht der Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern und eventuellen Punkten in Flensburg beginnt damit aktuell erst bei 60,- Euro.
Die Regelungen zur Verjährung der Punkte haben sich im neuen System deutlich vereinfacht.
Während sich nach alter Rechtslage die Fristen zur Löschung bei neuen Verstößen bis zu 5 Jahre verlängern konnten, gilt dies heute so nicht mehr. Es gelten nunmehr feste Tilgungsfristen je Eintrag, die von der Verhängung eventueller weiter Punkte unabhängig eintreten.
Ordnungswidrigkeiten
mit 1 Punkt: Tilgung 2,5, Jahre nach Rechtskraft
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
mit 2 Punkten: Tilgung 5 Jahre nach Rechtskraft
Straftaten
mit 3 Punkten: Tilgung 10 Jahre nach Rechtskraft
Positiv an der Neuregelung ist die Möglichkeit zum Punkteabbau. Hat der Betroffene 4-5 Punkte im Fahreignungsregister, erfolgt eine kostenpflichte „Ermahnung“. In dieser wird er auf die Möglichkeit zum Punkteabbau durch den Besuch entsprechender Seminare hingewiesen. Aber auch vorher ist der Abbau eines Punktes durch den Besuch derartiger Veranstaltungen möglich. Diese Chance besteht allerdings nur einmal in 5 Jahren, sollte aber durchaus auch bei geringeren Punkteständen in Betracht gezogen werden, da die Möglichkeit bei mehr als 5 Punkten entfällt.
Entsprechende Seminare, welche die Achtsamkeit im Straßenverkehr schärfen sollen, sind allerdings mit Kosten von häufig mehr als 400,- Euro nicht gerade als günstig zu bezeichnen.
Besser ist es daher, den Eintrag von Punkten im Vorhinein zu vermeiden.
Ob dies im Einzelfall möglich ist, klären wir gerne mit Ihnen.