Nutzung von elektronischen Geräten im Auto
Nutzung von elektronischen Geräten im Auto
Wer mit elektronischen Geräten beim Autofahren hantiert, riskiert seit dem 19. Oktober 2017 empfindliche Strafen.
Fielen bislang nur Handys und fest verbaute Autotelefone unter das Verbot, sind hiervon neuerdings sämtliche Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung betroffen. Dies gilt insbesondere für Mobiltelefone, Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Rechner, Fernseher, Navigationsgeräte oder Abspielgeräte mit Videofunktion sowie Audiorekorder.
War die Benutzung bei ruhendem Motor bislang straffrei, gilt dies jetzt nur noch, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Hierdurch wurde eine bislang bestehende Gesetzeslücke geschlossen, wonach Fahrer mit einer sogenannten automatischen „Start-Stopp-Funktion“ nicht zu belangen waren, soweit sie ihr Handy z.B. an einer Ampel im „Stopp-Modus“ des Fahrzeuges benutzt haben.
Wer mit einem der verbotenen Geräte am Steuer erwischt wird, muss 100,- Euro Bußgeld zahlen und bekommt 1 Punkt in Flensburg. Liegt zusätzlich eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, steigt das Bußgeld auf 150,- Euro, ferner wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Kommt es durch die Benutzung der Geräte gar zu einem Unfall, werden 200,- Euro Bußgeld fällig, 1 Monat Fahrverbot verhängt und 2 Punkte in Flensburg eingetragen.
Selbst der Gebrauch der vorgenannten Geräte auf dem Fahrrad wird künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 55,- Euro geahndet.
Sollte gegen Sie ein Bußgeldbescheid erlassen werden beraten wir Sie gerne, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
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