Zoll
Zölle dienen aus Sicht der Wirtschaftswissenschaft z.B. als Finanzzoll der Erzielung von Einnahmen oder als Schutzzoll dem Schutze der heimischen Wirtschaft vor unerwünschter Konkurrenz. Entsprechend hat die Zollverwaltung den Auftrag die Steuereinnahmen sicherzustellen und den Markt zu schützen.
Das Zollrecht umfasst zahlreiche europäische und nationale Rechtsvorschriften. Viele europäische Rechtsvorschriften resultieren aus völkerrechtlichen Vereinbarungen und internationalen Übereinkommen, denen die einzelnen Mitgliedstaaten der EU als Abkommenspartner beigetreten sind (z.B. die WTO, TIR-Übereinkommen). Das völkerrechtliche Zollrecht ist eng mit den Institutionen GATT, WTO und Weltzollorganisation (World Customs Organization – WCO) verknüpft.
Ausgehend von dem Konzept des europäischen Binnenmarktes enthalten der Unionszollkodex (UZK) und seine Durchführungsvorschriften allgemeine Bestimmungen und Verfahrensvorschriften, welche die Anwendung der zolltariflichen und sonstigen Maßnahmen sicherstellen, die im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der EU und Drittländern erlassen worden sind (z.B. AntidumpingVO). Sie regeln die Einzelheiten und präzisieren die Bestimmungen des UZK.
Zum Erhalt einer zollrechtlichen Bestimmung bei der Einfuhr von Nichtunionswaren in die Europäische Union bedarf es der Zollanmeldung durch den Zollbeteiligten. Mit der Zollanmeldung bestimmt der Anmelder, in welches Zollverfahren eine Ware übergeführt werden soll. Gleichzeitig werden mit der Zollanmeldung die für die Erhebung der Einfuhrabgaben maßgeblichen Daten, d.h. die Besteuerungsgrundlagen mitgeteilt. Wichtige Dokumente bei der Einfuhr von Waren sind z.B.:
- Rechnungen als Basis zur Ermittlung des Zollwerts
- Präferenznachweise (z.B. Ursprungserklärungen als REX oder EA, Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED oder EUR 1) für die Inanspruchnahme von Präferenzen
- Ursprungszeugnisse
- Einfuhrgenehmigungen oder Einfuhrlizenzen
- Echtheitsbescheinigungen
- Nachweise über Beförderungs- oder Versicherungskosten zur Ermittlung des Zollwerts
- Bewilligung des Hauptzollamts für bestimmte Zollverfahren (z.B. Bewilligung eines Verfahrens der aktiven Veredelung)
Darüber hinaus erfordert der Import der Ware die Kenntnis der korrekten Zolltarifnummer.
Die damit verbundene sogenannte Einreihung der Ware in den Zolltarif ist jedoch in vielen Fällen sehr komplex und kann bei Fehlern zur Nacherhebung von Zöllen, besonderen Maßnahmen (z.B. Erhebung von Strafzöllen) oder aber zu Erstattungsansprüchen seitens des Wirtschaftsbeteiligten gegenüber der Zollverwaltung führen.
Wir unterstützen Sie bevor es zu Fehlern kommt.